Rechtsprechung
BFH, 27.05.2010 - X B 182/09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Vorliegen eines einheitlichen Gewerbebetriebs
- openjur.de
Vorliegen eines einheitlichen Gewerbebetriebs
- Bundesfinanzhof
GewStG § 2 Abs 1, GewStG § 2 Abs 1
Vorliegen eines einheitlichen Gewerbebetriebs
- Bundesfinanzhof
Vorliegen eines einheitlichen Gewerbebetriebs
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 2 Abs 1 GewStG 1999, § 2 Abs 1 GewStG 2002
Vorliegen eines einheitlichen Gewerbebetriebs - rechtsprechung-im-internet.de
§ 2 Abs 1 GewStG 1999, § 2 Abs 1 GewStG 2002
Vorliegen eines einheitlichen Gewerbebetriebs - rewis.io
Vorliegen eines einheitlichen Gewerbebetriebs
- ra.de
- rewis.io
Vorliegen eines einheitlichen Gewerbebetriebs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2
Gewerbebetrieb bei wesentlich verschiedenen Unternehmensgegenständen hinsichtlich der finanziellen Betätigungen, organisatorischer und wirtschaftlicher Zusammenhänge - datenbank.nwb.de
Kein einheitlicher Gewerbebetrieb bei wirtschaftlich ungleichen Tätigkeitsbereichen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 01.10.2009 - 4 K 1016/07
- BFH, 27.05.2010 - X B 182/09
Papierfundstellen
- BFH/NV 2010, 1658
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 19.11.1985 - VIII R 310/83
Toto- und Lotto-Annahmestelle kann mit Tabakwareneinzelhandel einen einheitlichen …
Auszug aus BFH, 27.05.2010 - X B 182/09
Damit weiche das FG von dem BFH-Urteil vom 19. November 1985 VIII R 310/83 (BStBl II 1986, 719) ab.
- FG Schleswig-Holstein, 22.09.2010 - 2 K 282/07
Photovoltaikanlage als eigenständiger Gewerbebetrieb
Der BFH führt in seinem Beschluss vom 27. Mai 2010 (X B 182/09, Juris) aus, dass wirtschaftlich ungleiche Tätigkeitsbereiche nicht stets als einheitlicher Gewerbebetrieb zu beurteilen sind, wenn gemeinsame Lagerräume vorhanden sind und die Leitung der gewerblichen Tätigkeiten von denselben Räumlichkeiten aus erfolgt. - FG Thüringen, 25.05.2011 - 1 K 444/09
Handel mit Heilpflanze kein eigenständiger Gewerbebetrieb gegenüber …
Denn die Ergebnisse der Tätigkeiten erfasste der Kläger in einer einheitlichen Bilanz, aus der Forderungen seiner vorgeblich still beteiligten Geschwister lediglich unter "sonstige Verbindlichkeiten" aufgeführt sind sowie aus der Gewinn- und Verlustrechnung, in denen die Umsatzerlöse nebst Wareneingang aufgeschlüsselt sind (vgl. Urteil des Finanzgerichts -FG- Rheinland-Pfalz vom 1. Oktober 2009 - 4 K 1016/07, Haufe-Index 2379488, Juris; nachfolgend BFH-Beschluss vom 27. Mai 2010 X B 182/09, BFH/NV 2010, 1658). - FG München, 24.10.2011 - 5 V 491/11
Annahme mehrerer Gewerbebetriebe - Absetzung für Abnutzung (AfA) für einen 12 …
Der BFH führt in seinem Beschluss vom 27. Mai 2010 (X B 182/09, juris) aus, dass wirtschaftlich ungleiche Tätigkeitsbereiche nicht stets als einheitlicher Gewerbebetrieb zu beurteilen sind, wenn gemeinsame Lagerräume vorhanden sind und die Leitung der gewerblichen Tätigkeiten von denselben Räumlichkeiten aus erfolgt.